Von Hanna, Max und Stefan: Beispiele für BAföG
Hier stellen wir Schülerinnen, Schüler und Studierende vor, die BAföG erhalten. Ihre Fälle zeigen beispielhaft, wie BAföG berechnet wird. Dies soll Ihnen helfen, Ihren eigenen Anspruch einzuschätzen.
Wichtig ist: Die Beispielrechnungen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen nicht die Beratung. Für die Klärung von Einzelfragen wenden Sie sich unbedingt rechtzeitig an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Zum besseren Verständnis
Wenn in den folgenden Beispielen von Einkommen oder Verdienst die Rede ist, handelt es sich um „Einkommen im Sinne des BAföG“, es geht also weder um das monatliche Brutto- noch Nettoeinkommen. Das „Einkommen im Sinne des BAföG“ kann überschlägig wie folgt ermittelt werden (z. B. bei einer Familie mit zwei Kindern, Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit):
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020) | 4000,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro) | 83,33 € |
3916,67 € | |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich | 846,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag; Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III) | 375,60 € |
Einkommen im Sinne des BAföG | 2695,07 € |
Je nach Art und Höhe der Steuerfreibeträge und der Sozialpauschalen (z. B. Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG; Sozialpauschale für Nichtarbeitnehmer 38 %) kann das Bruttoeinkommen im Einzelfall erheblich höher sein, ohne dass sich dies auf das Ergebnis (Einkommen im Sinne des BAföG) auswirken muss.